Neues E-Bike-Gesetz ab April 2022

Seit 2014 müssen Autos in der Schweiz auch tagsüber mit Licht fahren. Ab dem 1. April 2022 gilt diese Pflicht auch für alle E-Bikes. Auch tagsüber. Das Licht muss bei allen E-Bikes fest montierten sein. Möglich sind auch abnehmbare Lichter. Dieses Gesetz gilt für jegliche Arten von E-Bikes (E-MTB’s, E-Gravel oder E-Rennräder).

Hier finden Sie das Wichtigste zusammengefasst:

  • Das Licht muss auf 100 Meter sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke.
  • Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschalten sein.
  • Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden.
  • Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschalten sein.
  • Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht festinstallierte, ist erlaubt.
  • Helmlampen gelten nicht als fest installierte Lichtquelle. 

Dieses Gesetzt ist unter Art. 178a Beleuchtung, Rückstrahler zu finden.

Mit dieser neuen Lichtpflicht will der Bundesrat die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr erhöhen und damit Unfälle vorbeugen. Ein Verstoss gegen dieses Gesetz wird mit einer Busse von CHF 20.– bestraft.

Eine weitere Änderung für E-Biker kommt im Jahr 2024. Ab dann müssen alle unterstützen Velos mit einem Geschwindkeitsmesser aus- und nachgerüstet werden. Dies, damit die Höchstgeschwindigkeiten in den 20iger und 30iger Zonen eingehalten werden können.