Seit dem 1. Juli gelten in der Schweiz neue Regeln für schnelle E-Bikes sowie für den Personen- und Lastentransport auf Fahrrädern und E-Bikes. Hier finden Sie eine verständliche Übersicht der wichtigsten Änderungen pro Fahrradtyp:
🚲 Normales Fahrrad (ohne Motor)
Keine Änderungen.
– Keine Versicherungspflicht
– Keine Helmpflicht
– Personen- und Lastentransport weiterhin erlaubt mit geeigneter Ausrüstung
⚡ E-Bike ≤ 25 km/h
(leichtes Motorfahrrad)
✅ Kindertransport neu klargestellt: Bis 4 Kinder erlaubt, wenn Sitze/Anhänger gesichert sind
✅ Lastentransport klarer geregelt
– Keine Versicherungspflicht
⚡⚡ S-Pedelec bis 45 km/h
(schnelles Motorfahrrad)
❌ Neues Verbotsschild möglich: „Motorfahrrad verboten“ gilt auch mit ausgeschaltetem Motor
✅ Kindertransport erlaubt, aber max. 1 Kind im Sitz + 2 im Anhänger
✅ Strikte Velowegpflicht (außer bei Schild „Motorfahrrad freiwillig“)
✅ Kontrollschild & Versicherung weiterhin Pflicht
🛒 Cargo-E-Bike bis 250 kg
(leichtes Motorfahrrad)
✅ Kinder- und Lastentransport offiziell geregelt
✅ Bis 4 Kinder, wenn ausreichend gesichert
✅ Klare Anforderungen an Ladungssicherung & Sichtbarkeit
🛒 Cargo-E-Bike 250–450 kg
(neu: schweres Motorfahrrad)
🆕 Neue Fahrzeugkategorie eingeführt
✅ Versicherung & Kontrollschild Pflicht
✅ Helmpflicht
✅ Velowegpflicht (ausser bei Schild „Motorfahrrad freiwillig“)
✅ Max. 3 Kinder erlaubt mit geeigneten Sitzen
👉 Die wichtigsten Facts im Überblick
- Motorfahrrad verboten: Neues Schild ab 1.7.25, betrifft schnelle & schwere E-Bikes → gilt auch bei deaktiviertem Motor.
- Motorfahrrad freiwillig: Neu erlauben Gemeinden das Fahren auf der Strasse – kein Zwang zum Radweg für schwere & schnelle Motorfahrräder.
- Kindertransport: Nur mit geprüftem Kindersitz oder Anhänger; maximal 12 Jahre alt.
- Ladungssicherheit: Pflicht für alle, neu explizit geregelt → keine Überladung, gute Sichtbarkeit, keine verdeckten Lichter.
